EBI lehnt Vorgehen zur kommunalen Entlastungsstraße ab.
Das auf der letzten Stadtratssitzung beschlossene Vorgehen zur kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel lehnt die EBI ab. In dem Aufstellungsbeschluss und im Erlass einer Veränderungssperre bei den Bebauungsplänen Nr. 67 und Nr. 78 Teil A bis C sieht die EBI nur eine weitere Verschleppung des Problems. Hiermit steigen aber auch die Kosten für die Stadt Esens.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im April dieses Jahres ein klares Urteil gegen die Stadt und ihren Anwalt gesprochen. Auf über 30 Seiten werden die Planungsfehler dezidiert dargestellt und nach Rechtsprechung des EuGH begründet. Die Nichtzulassung der Revision zeigt zusätzlich den Ernst der Lage.
Die in der Ratssitzung beschlossenen Bebauungspläne und Veränderungssperren verhöhnen aus Sicht der EBI die Rechtsprechung des OVG. Auch in der vom Rat beschlossenen Nichtzulassungsbeschwerde, über die das BVG noch nicht entschieden hat, sieht die EBI wenig Hoffnung. Sollte diese abgelehnt werden, wären alle jetzigen Beschlüsse der Stadt Esens nichtig und teuer zu bezahlen.
Sollte aber wider Erwarten das Urteil nicht Bestand haben, so wird sich die Stadt Esens, ähnlich wie im Fall des A20-Baus in Bad Segeberg, mit dem Vorwurf der fehlenden Alternativenprüfung auseinandersetzen müssen. Dann würden ein Rückbau oder hohe Strafzahlungen drohen, im günstigsten Fall würde die Stadt das Problem nur zeitlich verschleppen können.
Die EBI spricht sich zunächst für eine Klärung der rechtlichen Vorgaben aus, verweist aber auf die Äußerungen des Fachgutachters Herrn Dr. Schreiber, der auf die Möglichkeit einer Heilung dieses Gebietes mit Erhalt der Entlastungsstraße hingewiesen hatte. Auch diese Heilung käme der Stadt teuer zu stehen, aber von den dargestellten Alternativen wäre es mit Abstand die günstigste.
Festzuhalten ist, dass nicht der europäische Naturschutz Schuld an dieser Misere ist, sondern die massiven Planungsfehler der Verantwortlichen. Diese reichen von der Kommunal- über die Kreispolitik bis zur Landespolitik, denn hier glaubt man immer noch dass das Kommunal- oder Landesrecht über europäischem Recht stünde. Die Urteile gegen andere Mitgliedsstaaten zeigen aber, dass dem so nicht ist.
Im nächsten Schritt sollte die Stadt in ehrliche Verhandlungen mit dem Kläger treten und auf der vorhandenen Rechtsgrundlage für eine echte Heilung sorgen.