Energiewende

Die EBI ist grundsätzlich für eine Energiewende, denn wir sind uns sehr bewusst, dass die fossilen Energieträger in naher Zukunft zur Neige gehen werden. Nach Informationen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) reichen beispielsweise die konventionellen und unkonventionellen Erdölreserven global nur noch ca. 50-60 Jahre. 

Ohne gesicherte Energieversorgung wäre aber nicht nur unser Wohlstand, sondern auch die gesellschaftliche Stabilität in Gefahr. Nicht nur die Konflikte im Nahen Osten zeigen dieses. 

In unserem Landkreis und unserer Samtgemeinde gibt es Windparks, große Flächen für Bioenergie aber auch Flächen für Sonnenergie. Damit leistet unsere Region scheinbar einen großen Beitrag zur Energiewende. Dass der Beitrag in Wirklichkeit nur sehr gering ist, möchten wir in den Hintergründen zur Energiewende erklären.  

In jedem Fall sehen wir einen weiteren Ausbau für Windenergie und Bioenergie kritisch, da die Nachteile überwiegen. 

Über die 121. Flächennutzungsplanänderung haben wir gemeinsam mit der SPD und den Grünen auf Samtgemeindeebene einen weiteren Ausbau verhindern können. Mit Sicherheit wird es in absehbarer Zeit Bemühungen seitens bestimmter Investoren geben, die Begrenzung wieder aufzuheben. 

Wir als EBI möchten unsere Position darlegen, wie wir zur aktuell betriebenen Energiewende stehen. Hierfür gehen wir vor allem auf die Windenergie ein, da diese aufgrund der sehr hohen Renditeerwartungen jederzeit zu einem weiteren Aufstellen von Windkraftanlagen führen kann. Momentan herrscht in vielen Gemeinden eine regelrechte Goldgräberstimmung, bei der die Lebensbedingungen der Bürger völlig ausgeblendet werden.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sind Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert, womit ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht, sofern keine anderen öffentlichen Belange entgegenstehen. Öffentliche Belange sind aber z.B. unsere Gesundheit und gerade diese ist ein entscheidender Abwägegrund.

Da sich die Genehmigung für Windenergieanlagen nach völlig veralteten und unzureichenden Zulassungsvorgaben richtet (Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und TA-Lärm von 1998), schützt der Gesetzgeber den Bürger nur unzureichend. Auch der Wertverlust der Immobilie, und der Verlust der Erholungsfunktion der Landschaft sind gewichtige Gründe für viele betroffene Menschen in unserer Region. In dieser Hinsicht haben die betroffenen Bürger aber nur sehr wenig Widerspruchserfolg.

An dieser Stelle kommt die Kommunalpolitik ins Spiel, denn über den Flächennutzungsplan haben wir ein Steuerungsinstrument.