Steinbrechanlage gehört in Industriegebiet

KURZ NOTIERT
POLITIK Esenser Bürgerinitiative: Es gibt nach wie vor keine Genehmigung für den laufenden Betrieb.
Die Suche nach einem geeigneten Standort hat vor vier Jahren zu einem großen Protest geführt. Eine Lösung wurde bis heute nicht gefunden.

VON KLAUS HÄNDEL
ESENS/DUNUM – Die Steinbrechanlage an der Auricher Straße (Landesstraße 8) in Dunum sorgt in der Dunumer Bevölkerung sowie in Rat und Verwaltung der Samtgemeinde Esens weiterhin für Diskussionen. Anlässe bieten ein Antrag der Bau- und Transportfirma Janßen aus Esens als Betreiber auf Erweiterung der Fläche und die Entwürfe zur 104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens und des Bebauungsplanes Nummer 5 „Bauschuttrecycling“ der Gemeinde Dunum, nach denen neben der Lagerung von Bauschutt auch die Aufbereitung von Baustoffen genehmigt werden soll. „So geht das nicht“, sagt Birgitt Hedlefs in einem Pressegespräch des Vorstandes der Esenser Bürgerinitiative (EBI), an dem neben Hedlefs auch Heiko Reents, Uwe Janßen und Dave Münster teilnahmen. Die Suche nach einem geeigneten Standort für eine Steinbrechanlage habe schon vor vier Jahren in Esens für großen Protest gesorgt, so Hedlefs. Deshalb sei es bis heute bei der seit 1997 betriebenen alten „Lagerfläche“ im Dunumer Wald geblieben. Laut EBI wurden anfangs nur zweimal im Monat Steine gebrochen, heute mittlerweile bis zu sechs Mal am Tag. In 2014 hat sich in Dunum in dem betroffenen Bereich eine Bürgerinitiative gegründet. Anlass war die „dauernde Lärm- und Staubbelastung“, der HARLINGER berichtete. Die Anlage wird in einem Wasserschutzgebiet ohne Halle und ohne Fundament betrieben, moniert die EBI. „Laut Gewerbeaufsichtsamt Emden ist die Bauschuttrecyclinganlage nicht genehmigt“, erklärt Fraktionsvorsitzender Heiko Reents. Das wisse man auch beim Landkreis Wittmund. In der zeichnerischen Darstellung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) erfolgt die Darstellung des gesamten Gemeindegebietes von Dunum als Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung.

In der zeichnerischen und textlichen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)wird der Planbereich als Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung,als Vorsorgegebiet für Erholung dargestellt, an das östlich ein Gebiet zur Vergrößerung des Waldanteils,ein regional bedeutender (Rad-)Wanderweg und westlich eine Hauptverkehrsstraße regionaler Bedeutung angrenzt. „Der Staub belastet Teile der Dunumer Bevölkerung“, ergänzte Dave Münster. „Der Betrieb belastet zusätzlich den Boden und möglicherweise durch einzelne Bestandteile wie Schwermetalle auch das Trinkwasser für weite Teile Ostfrieslands.“ Die Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes seitens der Gemeinde Dunum und die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens sind im vergangenen Jahr zwar in den jeweiligen Gremien beraten worden. Beschlüsse hat es jedoch noch nicht gegeben. „Obwohl keine Genehmigung vorliegt, geht der Betrieb dennoch Tag für Tag weiter“, moniert die Vorsitzende der EBI, Birgitt Hedlefs. „Es sind Tatsachen geschaffen worden, die eine heimliche nachträgliche Genehmigung nahelegen.“ Für die Esenser Bürgerinitiative stehe fest: Eine solche Anlage gehöre in ein Industriegebiet. „Weil der Landkreis Wittmund kein Industriegebiet hat, kommen nur Aurich oder Wilhelmshaven in Frage, auf keinen Fall aber ein Wasserschutzgebiet“, so Dave Münster.

Quelle: Anzeiger für Harlingerland / Ostfriesisches Tageblatt vom 10. Feb. 2015