Pressemitteilung zur Kommunalen Entlastungsstrasse Bensersiel vom 02.04.2014

EBI fordert einen fehlerfreien Neuanfang

Egal ob es die Planungen zur Kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel oder zum Golfplatz in Ostbense sind, die Mehrheit der Kommunalpolitiker des Stadtrates Esens und des Samtgemeinderates aber auch Landrat und Kreisverwaltung nehmen die Rechtslage der Natura-2000- Schutzgebiete, nicht ernst, äußert sich die EBI. Das Vogelschutzgebiet V63 gehört zu diesem europäischen Schutzgebietsnetz, und unterliegt somit auch europäischem Recht.

Die Schutzbestimmungen zählen zu den strengsten in Europa, denn die Staaten haben schon in den Siebziger Jahren erkannt, dass die starken Bestandsrückgänge vieler Tier-und Pflanzenarten mit dem Verlust oder der Zerschneidung der Lebensräume einhergehen. Nur ein zusammenhängendes nach fachlichen Kriterien ausgewiesenes Schutzgebietssytem kann dieser negativen Entwicklung entgegenwirken und gleichzeitig aber auch Planungssicherheit bieten, erläutert Dave Münster, stellv. Vorsitzender der EBI. Damit dieses Instrument aber nicht durch das Klein-Klein der Einzelinteressen von Ländern, Kreisen und Kommunen missachtet wird, gibt es diese strengen Gesetze

Selbstverständlich können diese nicht durch kommunale Beschlüsse gebeugt werden. Aber während Verwaltung und Stadtrat genauestens wussten, wie man an europäische Fördergelder gelangte, ignorierte man gleichzeitig europäisches Naturschutzrecht. Dieses war der erste eklatante Planungsfehler, der gleichzeitig ein eigenartiges Rechtsverständnis der Verantwortlichen bezeugt, kommentiert Münster weiter. Die Verantwortlichen können sich hier nicht herausreden, hat doch allein der Wattenrat von Beginn an und von niemandem zu überhören auf die Fehler hingewiesen. Auch der NABU hat durch umfangreiche Stellungnahmen auf die Planungsfehler aufmerksam gemacht, es nützte aber nichts, alle Einwände wurden weg gewogen und im kollektiven Schulterschluss hat man die fehlerhaften Bebauungspläne abgenickt.

Um weitere langjährige Klageverfahren und einen möglichen Rückbau zu vermeiden, fordert die EBI nun eine korrekte Gebietsabgrenzung nach fachlichen Kriterien. Nur dann steht der neue B-Plan auf sicheren Füßen. Aber so wie es nun die SPD und die Grünen des Stadtrates gemeinsam mit dem Landkreis Wittmund und dem Land Niedersachsen planen, wird die neue Gebietsabgrenzung und damit auch der neue B-Plan wieder rechtsfehlerhaft, kritisiert die 1. Vorsitzende Birgitt Hedlefs. Die Verantwortlichen im Stadtrat müssen endlich aus ihren Fehlern lernen. Sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben deutlich aufgezeigt, wo die Fehler liegen: Die Straße liegt in einem faktischen Vogelschutzgebiet, welches bis an die Ortsgrenze von Bensersiel reicht. Somit sollte man sich von dem Wunsch, zwischen Umgehungsstraße und Ortsgrenze neue Baugebiete auszuweisen, verabschieden, da hierfür in jedem Fall die Rechtsgrundlage fehlt.
Wird dieses missachtet, so drohen neue Klagen, bei dem die Stadt und damit die Steuerzahler wieder verlieren. Einziger Gewinner langer juristischer Verfahren wäre der Rechtsanwalt der Stadt Esens. Dieser hat bislang schon eine ansehnliche Summe aufgrund der Fehler der Verantwortlichen verdient.

Eine andere Möglichkeit, um Planungssicherheit zu erreichen würde durch die vom Stadtrat zunächst angestrebte Einigung mit dem Kläger erreicht werden können. Diese würde der Stadt Esens aber teuer zu stehen kommen, sodass sich sowohl SPD wie auch die CDU dagegen gewandt haben.

Planungssicherheit und eine unanfechtbare Rechtsgrundlage für die kommunale Entlastungsstraße müssen aber nach Meinung der EBI-Mitglieder die oberste Priorität in diesem schon fast jahrzehntelangem Streit um das V63 haben, damit sich der Stadtrat endlich wieder den gegenwärtigen Aufgaben für seine Bürger zuwenden kann, betont Hedlefs.