9. Bericht 2013 über die Sitzungen mit Rats- und Ausschussmitgliedern der EBI

im Kreistag, Samtgemeinde- und Stadtrat sowie in den Ausschüssen

(Sept./Okt./Nov. 2013)

KREISTAG – Es liegen keine Protokolle vor.

SAMTGEMEINDE – Es liegen keine Protokolle vor.

RAT DER STADT ESENS
Ratssitzung am 30.9.2013 (Teilnehmer Birgitt Hedlefs, Uwe Janssen, Heiko Reents)
Vorab wird geklärt, dass der Punkt „Kommunale Entlastungsstraße“ , soweit es nicht die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer handelt, im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird.
Der Vorsitzende des Kurvereins führt aus, dass der Umsatz des Campingplatzes um 7 % gestiegen ist. Es habe außerdem Gespräche mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft im Zuge der Übernahme durch die Stadt gegeben. Für die Baumaßnahme Therme liegen immer noch nicht die endgültigen Schlussrechnungen vor. Mittlerweile sei ein Rechtsbeistand eingeschaltet, um die Ansprüche gegenüber den Architekten zu ermitteln bzw. geltend zu machen.
StD Buß erläutert die Vorlage über die Übernahme des wirtschaftlichen Bereichs des Kurvereins in einen Eigenbetrieb der Stadt. Die Gruppe Neue CDU/FDP trägt den Beschluss mit. Laut Aussage der Gruppe SPD/GRÜNE ist die Übernahme nicht die beste Lösung, aber der Eigenbetrieb sei die einzige Lösung. RM Hedlefs weist daraufhin, dass in der neuen Rechtsform nicht Politiker, sondern Betriebswirte und Marketingfachleute gefordert seien. Der jetzige Vorstand habe seine Überforderung nicht erkannt und solle nunmehr zum 1.1.2014 zurücktreten. RM Reents fordert, dass die Verantwortlichkeiten festgestellt werden müsse. Seine Zustimmung könne er nur geben, wenn Einzelverträge geschlossen werden. RM Schultz sieht die nun an den Tag gelegte Eile zur Entscheidung als Verschleierungstaktik. Der Verein soll nun schnell in einen Eigenbetrieb umgewandelt werden, um Verantwortlichkeiten zu überdecken. Er befürworte weiterhin die Umwandlung in eine GmbH. Der Rat fasst nach weiteren Diskussionsbeiträgen und Statements bei 2 Gegenstimmen den Beschluss, dass die Stadt Esens am 1.1.2014 den wirtschaftlichen Teil des Kurvereins Esens-Bensersiel übernimmt und ihn zukünftig als Eigenbetrieb der Stadt Esens weiterführt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen vorzubereiten und dem Rat frühzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen.
In Sachen Nachtragshaushalt erläutert der StD ausführlich die Vorlage. Solange die Kosten für die Sanierung der Therme nicht endgültig feststehen, kann die Kreditermächtigung nicht in volle Höhe in Anspruch genommen werden und veranschlagte Investitionen (z.B. Altenwohnungen) müssen zurückgestellt werden. In der nun folgenden Diskussion prallen die unterschiedlichen Meinungen aufeinander. So werden weitere Einsparmöglichkeiten gefordert, allerdings sind sich alle Redner darüber einig, dass die Sanierung der Altenwohnungen höchste Priorität hat. Der Rat fasst den einstimmigen Beschluss, dass der Kurverein aufgefordert wird, umgehend die endgültige Abrechnung der Baumaßnahme Nordseetherme vorzulegen. Solange dies nicht der Fall ist werden Investitionen der Stadt über 5.000,00 € unter dem Genehmigungsvorbehalt des Stadtrates gestellt. Dies gilt nicht für begonnene Maßnahmen.
Der Rat beschließt einstimmig den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Kindergarten an der Seestraße Bensersiel.
StD Buß geht auf den Artikel Im Anzeiger von Samstag ein, in dem die Gruppe CDU/BfB der Stadt u.a. Verschleierungstaktik vorwirft, und stellt die Sachlage aus seiner Sicht dar und weist die Vorwürfe zurück. Dann erläutert der StD die Vorlage. RM Hedlefs bittet um getrennte Abstimmung der Beschlüsse. Nach ihrer Meinung ist die Abgrenzung so nicht in Ordnung. Weitere Redebeiträge zeigen die unterschiedlich Auffassung der Ratsmitglieder zu dieser Vorlage. Bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen fasst der Rat folgenden Beschluss: Auf der Grundlage der von der Staatlichen Vogelschutzwarte durchgeführten fachlich fundierten Abgrenzung des V 63 im Bereich Bensersiel wird die Stadt Esens nach Beschlussfassung der Landesregierung und Erweiterung der LSG-Verordnung durch den Landkreis Wittmund ein neues Bebauungsplanverfahren einleiten mit dem Ziel, eine rechtlich einwandfreie Grundlage für die Kommunale Entlastungsstraße zu schaffen.
Der Rat beschließt einstimmig, die Straßen Müller-Bogena-Ring, Müller-Tjarks-Straße, Müller-Gerdes-Straße und An der Eisenbahn für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

Verwaltungsausschuss am 22.10 2013 (Teilnehmer Heiko Reents)
Die TOPs des VA sind vertraulich und können hier nicht dargestellt werden.

Ratssitzung am 29.10.2013 (Teilnehmer Birgitt Hedlefs, Uwe Janssen, Heiko Reents)
In der Einwohnerfragestunde wird die Frage gestellt, wie denn das Stammkapital der Eigenbetriebs „Tourismusbetriebs Esens-Bensersiel „ in Höhe von 1 Mill. Euro finanziert wird. Dazu teilt der StD mit, dass darüber der Stadtrat eine Entscheidung treffen müsse. Die Verwaltung habe vorgeschlagen, den Fremdenverkehrsbeitrag anzuheben. Hier sollen Einnahmen in Höhe von 100.000,00 €, verteilt auf 10 Jahre erzielt werden.
Der Vorsitzende des Kurvereins führt aus, dass die Sommersaison besser abgeschnitten hat als zu erwarten war. Das September –Ergebnis zeigt ein Plus von 9.000,00 €. Die Schließung der Therme erfolgt vom 6.- 31.1.2014. Es liegen immer noch nicht alle Schlussrechnungen vor. Die Gesamtkosten der Therme haben sich auf 7 Mill. Euro addiert. Es ist noch nicht abzuschätzen, wie hoch die Kosten am Ende tatsächlich werden. Der Vorsitzende wird die Staatsanwaltschaft einschalten, damit der gesamte Komplex „Therme“ vollständig aufgeklärt wird.
Die Satzung über die Errichtung des Eigenbetriebes „Kurbetrieb Esens-Bensersiel“ wird ausführlich von FBL Mannott erläutert. Nach der Sitzung des VA sind noch einige Regelungen hinzugekommen, auf die der FBL eingeht. In der anschließenden Diskussion wird von Seiten der Gruppe SPD/GRÜNE darauf hingewiesen, dass man sich sehr intensiv mit der Satzung beschäftigt habe und sie sehr transparent gefasst sei. RM Reents bemerkt dazu, dass der VA keinen einstimmigen Beschluss zu der Satzung gefasst habe. Nach Auffassung der EBI sind 7 Ratsmitglieder ausreichend. Die schlägt die EBI hiermit auch vor. Auch die Besetzung der Betriebsleitung ist nach Ansicht der EBI so wichtig, dass ein Bewerbungsverfahren durch geführt werden soll. RM Hedlefs macht deutlich, dass bei der Besetzung des Betriebsausschusses die Gewerbetreibenden und die Vermieter zu berücksichtigen sind. RM Schultz macht deutlich, dass die Gesamtkosten der Therme derzeit 7.838.000,00 € betragen, dazu kommen noch rund 800.000,00 € offene Forderungen. Er schlägt weiterhin die Umwandlung in eine GmbH vor. Die Gruppe SPD/GRÜNE zeigt sich erstaunt über die Wandlungen der Diskussion, da doch ausführlich über die Rechtform diskutiert worden ist. RM Hedlefs stellt den Antrag auf Änderung des § 4 Abs. 2 S. 1 der Betriebssatzung: Der Betriebsausschuss besteht aus 8 vom Rat der Stadt aus der Mitte des Rates bestimmten Mitgliedern sowie aus zwei weiteren stimmberechtigten Mitgliedern , die auf Vorschlag des Kurvereins berufen werden und ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied, dass auf Vorschlag der AEU benannt wird. Bei 7 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird dieser Antrag abgelehnt. Sodann fasst der Rat bei zehn Ja-Stimmen und sieben Nein-Stimmen den Beschluss , die als Anlage beigefügte Satzung des Tourismusbetriebes Esens-Bensersiel in Kraft zu setzen.
Der Rat fasst den folgenden einstimmigen Beschluss: Der Rat der Stadt Esens löst den Ausschuss für Wirtschaft-, Gewerbe- und Fremdenverkehrsangelegenheiten auf. Die Aufgaben bezüglich der Wirtschafts- und Gewerbeangelegenheiten werden dem Finanzausschuss zugeordnet, die Aufgaben des Fremdenverkehrs übernimmt der Betriebsausschuss. Die bisherigen Beiräte des Ausschusses für Wirtschaft usw. werden Beiräte des Ausschusses für Finanzen und Stadtwerke. Die Geschäftsordnung ist entsprechend zu ändern. Bei einer Nein-Stimme wird folgende Besetzung für den Betriebsausschuss festgelegt: 5 Sitze Fraktion SPD/GRÜNE; 1 Sitz Fraktion Neue CDU/FDP; 1 Sitz Fraktion EBI; 1 Sitz Fraktion BfB/CDU; weiterhin 3 auf Vorschlag des Kurvereins benannte Mitglieder mit Stimmrecht; 6 Vertreter der Bediensteten (1 mit Stimmrecht). Namentlich: SPD/GRÜNE Emken, Wilbers, Willms, Mammen, Saathoff; CDU/FDP Kröger; BfB/CDU Schultz: EBI muss nach benannt werden.
Folgende Ausschussvorsitzende werden benannt: Bau- und Umweltausschuss Vorsitzende Emken, stv. Vorsitzender Mammen; Betriebsausschuss Vorsitzender Mammen, stv. Vors. Willms; Ausschuss für Finanzen und Stadtwerke Vorsitzender Deppermann, stv. Vors. Uden.

Verwaltungsausschuss am 4.11.2013 (Teilnehmer Heiko Reents)
Die TOPs des VA sind vertraulich und können nicht dargestellt werden.

Ratssitzung am 4.11.2013 (Teilnehmer Birgitt Hedlefs, Uwe Janssen, Heiko Reents)
In der Einwohnerfragestunde fragt Manfred Knake an, warum heute neue Bebauungspläne beschlossen werden sollen. Das Revisionsverfahren könnte zunächst abgewartet werden. Er vertritt die Auffassung, dass der Tatbestand der Untreue erfüllt ist, da die Stadt Esens trotz Kenntnis der Unrechtmäßigkeit Fördergelder beantragt hat. Nach seiner Auffassung könnte die Stadt Esens durch hohe Schadensersatzforderungen handlungsunfähig werden. Prof. Stüer als Rechtsberater der Stadt in dieser Angelegenheit stellt dazu fest, dass das Bundesverwaltungsgericht sich in der Hauptsache mit der Thematik nicht befasst. Das jetzige Urteil des OVG Lüneburg ist erfolgt, als die Straße bereits fertiggestellt war. Diese Entscheidung befindet sich im Revisionsverfahren. Es geht heute darum, Schaden von der Stadt Esens abzuwenden. Durch die heute zu fassenden Beschlüsse soll eine zusätzliche Rechtssicherheit erzielt werden.
Die TOP zu der Umgehungsstraße werden gemeinsam beraten. Prof. Stüer gibt den derzeitigen Sachstand wieder. Seinerzeit wurde der Bebauungsplan Nr. 67 vom OVG Lüneburg als rechtsmäßig anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar eine Revision zugelassen, aber in der Hauptsache nicht entschieden. Anschließend wurde der B-Plan Nr. 72 von der Stadt aufgestellt. Im Hauptverfahren wurde der B-Plan 72 vom OVG für unwirksam erklärt. Dazu ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Aus Sicherheitsgründen schlägt der Rechtsbeistand zum Einen den B-Plan Nr. 67 mit einer 1. Änderung zu versehen. Zudem soll einer neuer B-Plan Nr. 78 mit den Teilen A, B und C aufgestellt werden. Außerdem soll eine entsprechende Veränderungssperre beschlossen werden, um mögliche Schadensersatzansprüche von der Stadt abzuwenden. Die Gruppen SPD/GRÜNE und neue CDU/FDP werden den neuen B-Plänen zustimmen. Gegen die neuen B-Pläne spricht sich RM Hedlefs für die EBI aus. Sie kritisiert, dass durch die neuen Pläne weitere Kosten für die Stadt entstehen. Nach ihrer Auffassung setzt der EUGH nicht nur Richtlinien. Er könnte hier einen Präzedenzfall schaffen, der für die Stadt Esens negativ ausgehen könnte. Sie kann daher den 4 Vorlagen nicht zustimmen. Nach ihrer Auffassung sind die neuen B-Pläne angreifbar. Auch RM Schultz kritisiert die hohen Kosten. Seiner Meinung nach liegt die Hauptverantwortung bei der Stadt. Bislang sind folgende Kosten angefallen: 800.000 € an Baukosten, die nicht förderfähig waren, 250.000 € an Gerichts- und Anwaltskosten sowie 560.000 €, die den Baustopp verursacht haben. Evtl. müssen Zuschüsse in Höhe von 5,5 Mill. € zurückgezahlt werden, außerdem steht die Entschädigung des Eigentümers noch aus. Ziel muss es sein, die Straße zu behalten. Mit den neuen B-Plänen befindet man sich wieder am Anfang der Planung. Außerdem sollte weiter mit dem Eigentümer verhandelt werden. Dem stimmt auch für die EBI RM Reents und auch Vertreter von SPD/GRÜNE bei.
Der Rat fasst bei 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen (EBI und CDU/BfB) und einer Enthaltung (EBI) folgenden Beschluss: Der Rat beschließt, die 1. Änderung des B-Planes Nr. 67 aufzustellen. Der Rat beschließt für den genannten Geltungsbereich eine Veränderungssperre.
Bei jeweils 12 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen (EBI und CDU/BfB) beschließt der Rat die die Aufstellung der B-Pläne Nr. 78 Teil A, Nr. 78 Teil B und Nr. 78 Teil C nebst der jeweiligen Veränderungssperre.