Grundsatzentscheidung über Verkauf von Immobilien der Stadt Esens

EBI – Antrag auf eine Grundsatzendscheidung über den Verkauf von Immobilien und Grundstücken der Stadt Esens.

Dem Antrag der EBI ist zu entnehmen, dass unabhängig von Haushaltsberatungen der Stadt Esens immer noch Grundsatzentscheidungen über Verkäufe von städtischem Eigentum fehlen. Ohne diese Grundsatzentscheidungen des Stadtrates wurden Einnahmen geplant und in den Haushalt 2016 eingestellt.

Fast heimlich und ohne große Diskussionen sollten Fakten geschaffen werden, wo in späteren Beratungen auf die Haushaltsentscheidungen hingewiesen würde.

Um diesem vorzubeugen und aus der Erfahrung einer aktuellen Anfrage zu einer Grundstücksnutzung (aus städtischem Eigentrum), wurde der Antrag auf eine Grundsatzentscheidung beim Rat der Stadt eingereicht. Dieser Antrag sollte sehr bewusst vor der Haushaltsberatung besprochen und entschieden werden.

Leider wurde diesem Antrag nicht entsprochen und bei 3 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen (SPD, Bündnis 90-Die Grünen, Neue CDU/FDP) abgelehnt.

Die Informationen aus dem offiziellen Protokoll sind beigefügt.

Folgend wurde dann auch dem Haushalt 2016 von der EBI nicht zugestimmt (Protokolle sind hierzu ebenfalls über die Internetseite der Stadt Esens aufzurufen).